Die Kleine Zeitung hat einen Artikel über die barrierefreien Gemeinden in Oberkärnten verfasst, mit dem Hinweis, was sich dadurch nicht alles verändert. Da kommen Sie aber früh darauf die Behörden, den ab Beginn 2008 sollte das gesetztlich eigentlich schon umgestellt sein. Und es wird natürlich nur aufgrund dieser Neuerung im E-Governmentgesetzes umgesetzt, nicht weil es vielleicht besser für die User wäre.
Geht man nun auf die Kärntner Verwaltungshomepage sieht man gleich ein Frameset mit sehr unsauberem Code. Noch besser: Klick ich auf die Gemeinden geht ein POP UP Fenster auf. Dort sehe ich dann eine sehr kleine pixelige Karte zum Draufklicken für die einzelnen Gemeinden…
"Unsere Homepage ist bis auf ein paar kleine Fehler behindertengerecht. Ein vollständiger barrierefreier Webauftritt kostet nach unseren Informationen zirka 6000 Euro." Kein Kommentar kann ich dazu nur sagen. Wie definiert man einen vollständigen barrierefreien Internetauftritt? Hier wird vielzu kompliziert gedacht. Leider gibt es im Gesetz keine genauen technischen Definition, aber es ist doch nicht so schwer.
- Semantischer Aufbau
- Trennung von Inhalt und Layout
- Bilder mit ALT Texten
- Accesskeys
- Text skalierbar
- Kontrastmöglichkeit
- Linkbeschreibungen
That’s it. Da müsste mal reichen und bringt nachhaltig auch viel Kostenersparnis.Wieder wird nicht erwähnt, dass die Seite dann auch suchmaschinenfreundlich ist. Ich kanns gar nicht oft genug sagen: GOOGLE ist auch ein blinder User! und für die Zukunft gut gerüstet: Mobile Devices.
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